Lagebericht Unternehmen
Jahresabschluss
Impressum
Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung hat für die Raiffeisen Centrobank AG und ihre Organe einen hohen
Stellenwert. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine unabdingbare Grundvoraussetzung. Der
Vorstand trägt im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines
den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems. Aufgabe dieses
internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es effektive und laufend verbesserte interne Kontrol-
len im Hinblick auf die Rechnungslegung gewährleistet. Das Kontrollsystem ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und
Vorschriften und andererseits auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen ausgerichtet. Bei
der Raiffeisen Centrobank AG besteht bereits seit Jahren ein internes Kontrollsystem mit einem Weisungswesen in Form von
Direktiven und Anweisungen für strategisch wichtige Themenbereiche.
Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische
Bankwesengesetz (BWG) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, „CRR“) sowie das
Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der Fassung des RÄG (Rechnungslegungsänderungsgesetz) 2014.
Die Abteilung „Finance“ ist für das Rechnungswesen der Bank zuständig und ist direkt dem Chief Financial Officer unterstellt.
Der Abteilung obliegen die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis
zur Sicherstellung der Anwendung einheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden Organisations-
anweisungen und Richtlinien erstellt, die in einem Handbuch zusammengefasst sind.
Das Rechnungswesen nach BWG bzw. UGB wird unter Verwendung der Kernbankensysteme PAGORO/400 und SAP (Digital Retail
Bank Department) geführt. Diese Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Die Kontenpläne sind auf die jeweils
speziellen Erfordernisse abgestimmt. Die Geschäftsfälle werden durch teils automatisch und teils manuell erstellte Belege er-
fasst. Die Belege werden anschließend nach systematischen und chronologischen Kriterien abgelegt.
Es werden monatliche Abschlüsse erstellt und der Vorstand sowie die leitenden Mitarbeiter durch ein standardisiertes, Finanz-
berichtswesen darüber informiert. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer pro Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung
über den laufenden Geschäftsgang inklusiver operativer Planung und mittelfristiger Strategie der Bank unterrichtet.
Wesentliche Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Der Fokus
wird dabei auf jene Risiken gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind. Die jährliche Evaluierung der von den
jeweiligen zuständigen Stellen durchgeführten internen Kontrollmaßnahmen basiert auf einem risikoorientierten Modell. Die
Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien. So können z.B. kom-
plexe Bilanzierungsgrundsätze zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Ebenso kann ein komplexes oder sich veränderndes Ge-
schäftsumfeld das Risiko eines wesentlichen Fehlers in der Finanzberichterstattung begründen.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko
besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies gilt speziell für die Parameter von Bewer-
tungsmodellen, die bei Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten, für die keine aktuellen Marktquotie-
rungen vorliegen, verwendet werden, das Sozialkapital, den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, die Forderungseinbringlichkeit
sowie die Werthaltigkeit von Beteiligungen. Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche
Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
Zusätzlich zum Vorstand umfasst das allgemeine Kontrollumfeld auch die mittlere Managementebene (Abteilungsleiter). Sämt-
liche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder
Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die in regelmäßigen Abständen
vorgenommenen Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management bis hin zur
spezifischen Überleitung und Abstimmung von Konten und zur Analyse und weiteren Optimierung der Prozesse im Rechnungs-
wesen. Zudem führt die interne Revision der Bank regelmäßig rechnungswesenbezogene Prüfungen durch, deren Feststellungen
ebenfalls zu laufenden Verbesserungen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rech-
nungslegungsprozess genutzt werden. Ihre Aktivitäten basieren auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österrei-
chischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen „Best Practices“. Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstand. Die
Abteilung wurde per 01.12.2020 an die Raiffeisen Bank International AG ausgelagert.
Die Erstellung der nach BWG und UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Tätigkeiten im Zusammenhang mit
dem Jahresabschluss und wird vom Bereich Finance (Controlling) vorgenommen. Zusätzlich wird ein Lagebericht erstellt, in der
eine verbale Erläuterung des Ergebnisses gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Der Jahresabschluss wird samt dem Lage-
bericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und anschließend dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Er